5. Auslandsstudium, Studienwechsel, -unterbrechung ,-abbruch
5.1 Kann ich einige Semester im Ausland studieren?
Ja. Bei einigen Studienrichtungen (z.B. mit internationalem Schwerpunkt) sind Auslandssemester sogar zwingend vorgeschrieben. Für ein Studium im Ausland gibt es verschiedene Programme bzw. Stipendien (z.B. Erasmus).
Auslandssemester sollte man rechtzeitig planen und sich im Vorhinein absichern, dass die im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen im Studium angerechnet werden. Es empfiehlt sich, ggfs. einen Vorbescheid bei der Studienkommission einzuholen.
Nähere Informationen erteilen der OeAD (Österreichischer Austauschdienst) www.oead.ac.at und die Auslandsabteilungen der Universitäten.
5.2 Ich möchte mein Studium unterbrechen. Was muss ich beachten?
Unterbricht man ein Studium durch Austritt unterliegt man bei einer späteren Wiederaufnahme des Studiums automatisch dem jeweils gültigen Studienplan.
Bis zur Wiederaufnahme des Studiums könnte allerdings ein neuer Studienplan eingeführt worden sein, was eine Änderung der vorgeschriebenen Pflichtlehrveranstaltungen bedeuten kann. Es müßten ggfs. neue Pflichtlehrveranstaltung gemacht werden, während bereits absolvierte Prüfungen vielleicht als „nicht mehr notwendig“ verfallen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Beurlaubung für maximal 2 Semester pro Anlassfall, was den Vorteil bietet, dass man im alten Studienplan bleibt. Bei Wiederaufnahme hat man eine begrenzte Zeit zur Verfügung, um nach den Vorgaben des alten Studienplanes sein Studium abzuschließen. Als Anlassfälle gelten z.B. Schwangerschaft, Kinderbetreuung und Präsenz-oder Zivildienst.
Genauere Informationen erteilt die Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität.
Im Falle einer Beurlaubung muss der ÖH-Beitrag weiter bezahlt werden.
5.3 Ich möchte an eine andere Universität wechseln. Geht das?
Ja. Beachten Sie die notwendigen Formalitäten zur Ab- und Anmeldung (Studien- und Prüfungsabteilung der Unis)!
Wenn Sie das gleiche oder ein ähnliches Studienfach belegen möchten, gilt: Bereits absolvierte, durch Zeugnisse belegte Lehrveranstaltungen müssen zur Anrechnung dem zuständigen Organ (Studienkommission, Curricula-Kommission, Studienprogrammleitung u.ä.) der neuen Universität vorgelegt werden. Es ist zu beachten, dass die Curricula und damit die Schwerpunkte bei derselben Studienrichtung an verschiedenen Universitäten unterschiedlich sein können.
5.4 Welche Vorlesungen werden mir bei einem Fachwechsel angerechnet?
Bei einem Studienrichtungswechsel kann nur im Einzelfall geklärt werden, welche Zeugnisse aus der früheren Studienrichtung für die neu gewählte Studienrichtung anerkannt werden.
Der/die Vorsitzende des zuständigen Organs (Studienkommission, Curricula-Kommission, Studienprogrammleitung u.ä.) der neu gewählten Richtung entscheidet über die Anrechnung und ist daher AnsprechpartnerIn für konkrete Fragen.
5.5 Was habe ich von meinem Studium, wenn ich es vorzeitig abbreche?
Ob ein Teilstudium beruflich verwertbar ist differiert je nach Studienrichtung, Berufswunsch und Zeitpunkt des Abbruches. Einem Abbruch in den ersten Semestern kommt oft eine Klärungsfunktion zu. StudienabbrecherInnen, die auf Basis dieser Erfahrung ihre eigenen Interessen und Fähigkeiten besser kennen gelernt haben und den Einstieg in die Berufswelt geschickt vorbereiten, können durchaus gute Chancen haben.
Eventuell können auch manche Lehrveranstaltungszeugnisse bei anderen Ausbildungen angerechnet werden (z.B. anderen Studienrichtungen, Fachhochschulen, Akademien, Lehrgängen ....)


